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Vereins-Nachrichten

 

Sportanlagen öffnen wieder

10.04.2021
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Wie uns die Stadt Mettmann mitteilt, darf der Trainingsbetrieb am kommenden Montag eingeschränkt wieder starten. Für die älteren Sportler ab 15 Jahre wie gehabt in Paarübungen in den vorgegebenen Feldern und einem Abstand von 5m zueinander. Für alle Sportler bis 14 Jahre tritt aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Kreisgebiet Mettmann, die „Corona-Notbremse“ der Schutzverordnung in Kraft.

 

Danach darf in Gruppen von höchstens 10 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen trainiert werden.

Darüber hinaus macht der Kreis Mettmann Gebrauch von der Möglichkeit gemäß § 16 Absatz 2 Corona Schutzverordnung eine Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. Durch diese Allgemeinverfügung besteht weiterhin die Möglichkeit in Gruppen mit bis zu 20 Kindern zu trainieren.

Voraussetzung hierfür sind allerdings bestätigte tagesaktuelle negative Coronatests aller Beteiligten (Sportler, Trainer, Betreuer), die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und in einer offiziellen Teststation durchgeführt worden sind. Selbst durchgeführte Schnelltests sind unzulässig.

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