Vereins-Nachrichten
Sperrung der städtischen Sportanlagen | 04.11.2020 |
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Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der gültigen Fassung vom 30.10.2020, werden alle städtischen Sportanlagen (Hallen sowie Plätze) mit Wirkung ab dem 02.11.2020 gesperrt. Somit ist auf diesen Anlagen weder ein Trainings- noch Spielbetrieb möglich. Die Sperrung gilt bis einschließlich 30.11.2020.
Die Pandemielage sowie die damit verbundenen Vorschriften befinden sich in einem stetigen Wandel. Über die damit einhergehenden Veränderungen werden Sie zeitnah unterrichtet. Stadt Mettmann
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