Vereins-Nachrichten
Sonderbeitrag 2019/2020 | 28.02.2020 |
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Liebe Mitglieder, auf der Jahreshauptversammlung vom 06. Juni 2019 ist ein zweckgebundener Sonderbeitrag für jedes Mitglied beschlossen worden. Dieser Sonderbeitrag wird für die Finanzierung der Gebühren der Stadt Mettmann für die Benutzung der Sportplatzanlagen und der Hallen genutzt. Die Versammlung hat beschlossen einen Beitrag in Höhe von 15,00 EUR je Mitglied zu erheben.
Leider ist der Einzug dieses Beitrags nicht mit dem normalen Zahllauf / Beitragseinzug möglich. Daher bitten wir darum, diesen Sonderbeitrag bis zum 15. Februar 2020 auf das Vereinskonto bei der
Kreissparkasse Düsseldorf,
IBAN: DE87 3015 0200 0002 0406 99
Betreff: Sonderbeitrag + „Name“
zu überweisen.
Mitglieder, die den Familienbeitrag zahlen, überweisen bitte einen Sonderbeitrag von 25,00 EUR pro Familie.
Wir danken für Euer Verständnis.
Der Vorstand
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