Vereins-Nachrichten
Der Winter ist da! | 08.12.2017 |
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2.3 Spielverzicht/Spielausfall
Wird eine Platzanlage vom Eigentümer gesperrt, so ist dem Staffelleiter zusammen mit dem Spielbericht eine entsprechende Bescheinigung zuzusenden. Durch den Jugendleiter des Platzvereines kann, um Reisekosten zu sparen, bei absehbarer Unbespielbarkeit eine rechtzeitige Absage vorgenommen werden. Die Absage kann vom Heimverein bis zu 3 Tage vor der geplanten Austragung im DFBnet eingegeben werden. In allen anderen Fällen entscheiden die Betreuer und der SR/Spielleiter über die Austragung des Spiels. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Spielleiter.
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