Vereins-Nachrichten
Änderungen durch Infektionsschutzgesetztes | 01.05.2021 |
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Mittlerweile konnten wir aufkommende Fragen aufgrund des angepassten Infektionsschutzgesetztes (Coronanotbremse Bund) vom 22.04.2021, mit der Stadt Mettmann klären. Daraus ergeben sich mit sofortiger Wirkung Änderungen für die Sportausübung auf den Sportanlagen Auf dem Pfennig & HHG.
Folgende Regelungen gelten somit ab sofort:
- Die Sportausübung ist für alle Sporttreibenden ausschließlich kontaktlos zulässig.
- Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen mit bis zu 5 Kindern trainieren.
- Kinder über 14 Jahren und Erwachsene dürfen ausschließlich allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport ausüben.
- Alle Übungsleitungen (Trainer, Betreuer) müssen vor dem Trainingsbetrieb einen negativen Coronatest nachweisen können, der von einer anerkannten Teststation durchgeführt worden ist und nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Unter Berücksichtigung der Änderungen, kann somit der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.
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