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Corona-Auflagen vom 06.08.2020

Diese Fortschreibung der Genehmigung basiert auf der Genehmigung vom 25.05.2020 sowie deren Fortschreibung vom 15.06.2020 und beinhaltet folgende veränderte oder ergänzte Auflagen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes:

 

  • Für jedes Spiel muss eine Kontaktnachverfolgung der Übungsleiter, Sportler und Besucher erfolgen. Diese Kontaktnachverfolgung muss für 4 Wochen vorgehalten werden.
  • Kabinen-/Duschräume und Schiedsrichterraum werden geöffnet.
  • In Kabinen dürfen sich höchstens 8 Personen gleichzeitig aufhalten, im Schiedsrichterraum 3 Personen und in den Duschräumen ist die Anzahl der Personen begrenzt auf die zur Verfügung stehenden Duschen.
  • Nach der Nutzung der Räumlichkeiten sind die Kontaktflächen zu reinigen (Türgriffe etc.). Danach sind die Räumlichkeiten für 15 Minuten frei zu halten und zu lüften. Es wird von der Verwaltung eine Liste ausgehändigt, die nach der Reinigung auszufüllen ist.
  • Toiletten dürfen gleichzeitig mit bis zu 3 Personen aufgesucht werden. Nach dem Toilettengang sind die Hände mindestens 30 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • Nicht kontaktfreie Sportausübung im Rahmen des Spielbetriebes ist zulässig. Auf Kontakt, der nicht im Zusammenhang mit dem Spiel steht, muss weiterhin verzichtet werden (Hände schütteln, Umarmen, etc.).
  • Die Kadergröße der Vereine für den Spielbetrieb beschränkt sich auf 15 Spieler je Verein.
  • Gleichzeitig dürfen sich bis zu 300 Personen auf der Anlage aufhalten.
  • Übungsleiter, Schiedsrichter und Gastvereine müssen in die Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln (auch Regeln des Infektionsschutzes wie "Nieß-Etikette") eingewiesen werden.
  • Vor jedem Spiel muss eine vereinsverantwortliche Person als Ansprechpartner für Rückfragen benannt werden. Die Benennung ist den Platzwarten vor Ort mitzuteilen.

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