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Corona-Auflagen vom 25.05.2020

Die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes am 25.05.2020 erfolgte unter der Einhaltung der folgenden Auflagen:

  • Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5m -2m.
  • Hände waschen, vor und nach dem Besuch der Sportanlage.
  • Fahrgemeinschaften zu den Sportanlagen sowie Warteschlangen beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sind zu vermeiden.
  • Im Trainingsbetrieb ist das Betreten der Sportanlage nur den Übungsleitern und Sportlern gestattet, die am Trainingsbetrieb teilnehmen. Begleitpersonen und Zuschauern ist der Zutritt untersagt. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Begleitung einer erwachsenen Person zulässig.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage besteht Mund- und Nasenschutzpflicht. Beim Training kann vom Tragen der Maske abgesehen werden. Die Masken sind vom Nutzer selbst mitzubringen.
  • Für jede Trainingseinheit muss eine Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer erfolgen.
  • Generell ist für jeglichen Zutritt zur Sportstätte eine Kontaktnachverfolgung erforderlich.
  • Kontaktnachverfolgungen sind durch den Verein 3 Wochen aufzubewahren.
  • Personen mit Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber, etc.) sind vom Trainings- und Spielbetrieb und vom Betreten der Sportstätten auszuschließen. Gleiches gilt für Personen die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu coronainfizierten Personen hatten.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage ist eine Begegnung verschiedener Personen zu vermeiden
  • Neben der Beachtung der Nieß-Etikette und der Handhygiene dürfen keine Bedarfsgegenstände wie Gläse, Flaschen zum Trinken etc. gemeinsam genutzt werden.
  • Die Nutzer kommen in Sportkleidung zur Anlage. Das Wechseln der Schuhe ist gestattet. Das Mitbringen einer Sporttasche ist untersagt.
  • Nach Betreten der Sportanlage sind sofort im Verein festgelegte Sammelpunkt aufzusuchen.
  • Nach Beendigung der Trainingseinheit oder des Spiels ist die Sportanlage schnellstmöglich zu verlassen.
  • Kabinen und Duschräume bleiben geschlossen.
  • Toiletten dürfen nur einzeln aufgesucht werden. Nach dem Toilettengang sind die Hände mindestens 30 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • Die Materialräume/-garagen sind nur von Übungsleitern zu betreten.
  • Es ist darauf zu achten möglichst wenige Trainingsutensilien zu nutzen. Utensilien die genutzt wurden, sollten wenn möglich desinfiziert werden.
  • Die Sporteinheiten finden kontaktlos statt (kein Händeschütteln, kein Umarmen, keine Zweikämpfe, etc.). Das Training beschränkt sich auf Technik- und Athletikeinheiten.
  • Die Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe von maximal 6 Personen. Eine Vermischung von Trainingsgruppen ist zu vermeiden.
  • Gleichzeitig darf sich nur eine bestimmte Anzahl von Nutzern auf dem tatsächlichen Trainingsgelände, abhängig von der Flächengröße, aufhalten. Richtwert ist 1 Person je 10qm.
  • Übungsleiter müssen in die Schtuzmassnahmen und Verhaltensregeln (auch Regeln des Infektionsschutzes wie "Nieß-Etikette" eingewiesen werden.
  • Den Anweisungen der Platzwarte ist Folge zu leisten.

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