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Corona-Auflagen Historie und Fortschreibung

Trainings- und Spielbetrieb sind zu Corona (Covid 19) Zeiten nur mit bestimmten Einschränkungen möglich. Der Verein unterliegt dabei den Coronaschutzvorschriften/ -verordnung der Stadt, des Landes und des Bundes. Die Umsetzung der Coronaschutzvorschriften muss der Stadt in einen Konzept dargelegt werden welches die individuelle Umsetzung der Coronaschutzvorschriften entsprechend den Nutzungsanforderungen auf den Sportstätten durch den FCM08 beschreibt und durch die Stadt genehmigt wird. Dies Genehmigung ist am 25.05.2020 erteilt worden.

Die Ausbreitung und Bekämpfung von Corona ist dynamisch weswegen auch die Coronaschutzvorschriften sich im stetigen Wandel befinden. Hier zunächst eine Historie der Corona-Auflagen und deren Fortschreibung: