Corona-Auflagen Historie und Fortschreibung
Trainings- und Spielbetrieb sind zu Corona (Covid 19) Zeiten nur mit bestimmten Einschränkungen möglich. Der Verein unterliegt dabei den Coronaschutzvorschriften/ -verordnung der Stadt, des Landes und des Bundes. Die Umsetzung der Coronaschutzvorschriften muss der Stadt in einen Konzept dargelegt werden welches die individuelle Umsetzung der Coronaschutzvorschriften entsprechend den Nutzungsanforderungen auf den Sportstätten durch den FCM08 beschreibt und durch die Stadt genehmigt wird. Dies Genehmigung ist am 25.05.2020 erteilt worden.
Die Ausbreitung und Bekämpfung von Corona ist dynamisch weswegen auch die Coronaschutzvorschriften sich im stetigen Wandel befinden. Hier zunächst eine Historie der Corona-Auflagen und deren Fortschreibung:
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Corona-Auflagen vom 25.05.2020
Grundlage der erteilten Genehmigung: Aufnahme des Trainingsbetriebes
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Fortschreibung der Corona-Auflagen vom 15.06.2020
Veränderungen gegenüber 25.05.2020: Trainingsgruppen nun max. 30 Personen
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Fortschreibung der Corona-Auflagen vom 06.08.2020
Veränderungen gegenüber 15.06.2020: Aufnahme des Spielbetriebes